Veranstaltung: | Wahlversammlung Kommunalwahl 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Beschluss zum Wahlverfahren |
Antragsteller*in: | Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Halle (dort beschlossen am: 18.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.10.2023, 12:59 |
A1: Wahlverfahren für die Listenaufstellung zur Kommunalwahl
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Bei der Listenaufstellung zur Kommunalwahl 2024 werden in jeweils
numerischer Reihenfolge nacheinander die Plätze in den Wahlbereichen und
den zugehörigen Wahllisten gemäß Bundesfrauenstatut, somit quotiert nach
Frauen- und offenen Plätzen, besetzt.
Wir wählen so zunächst die Liste für den Wahlbereich 2, dann Wahlbereich
3, dann 4 und schließlich 1 sowie abschließend 5.
Sollten in einem Wahlbereich keine Bewerberinnen mehr auf Frauenplätze
kandidieren, aber noch Bewerbungen für die offenen Plätze dieses
Wahlbereiches vorliegen, so sind die Frauen der Versammlung zur weiteren
Vorgehensweise zu befragen.
Durch dieses Nacheinander-Besetzen wird jeder Listenplatz einzeln
abgestimmt, durch dieses Vorgehen ergibt sich unmittelbar die gesetzlich
geforderte Rangliste für jede Wahlliste.
Nach der so erfolgten Besetzung aller Plätze einer Wahlbereichsliste
findet für diese Wahlbereichsliste in ihrer Gesamtheit eine zusätzliche
offizielle Bestätigungswahl statt. Anschließend wird mit der Besetzung der
darauffolgenden Wahlkreisliste fortgefahren.
Jede*r Kandidat*in hat bis zu 7 Minuten Vorstellungszeit und anschließend
die Möglichkeit innerhalb von 3 Minuten bis zu 3 Fragen zu beantworten.
§4 (6) bis §4 (8) der Satzung des Kreisverbandes werden für die Wahl der
Listen angewendet.
Zur Vereinfachung dieser aufeinanderfolgenden Wahlgänge und zur insgesamt
zügigen Ergebnisfeststellung wird ein sicheres elektronisches
Abstimmungssystem verwendet.
Begründung
Bereits auf der Mai-Mitgliederversammlung hatten wir ein Wahlverfahren beschlossen, welches sich an der bisherigen Praxis früherer Listenaufstellungen zur Kommunalwahl im Kreisverband orientiert hatte. Diese frühe Setzung des Verfahrens sollte und soll allen Kandidat*innen und Interessent*innen eine frühzeitige Orientierung ermöglichen, wie die Wahlversammlung am 04.11.2023 ablaufen wird.
Jedoch hat eine Vorprüfung unserer bisher geplanten Vorgehensweise durch die Kreiswahlleitung der Stadt Halle (Saale) Bedenken auf deren Seite ergeben. So dass wir für eine problemlose Listenaufstellung und einreichungsfähige Wahllisten nun ein modifiziertes, vereinfachtes Wahlverfahren zur Beschlussfassung vorschlagen, welches diesen Hinweisen Rechnung trägt.
Dieser modifizierte Vorschlag sieht nun also wie folgt aus: Wir besetzen nach unseren Quotierungsregeln zunächst im Wahlbereich 2 den Listenplatz 1, dann im Wahlbereich 2 den Listenplatz 2, usw. bis zum letzten Listenplatz im Wahlbereich 2. Dann erfolgt eine Schlussabstimmung über die so zusammengestellte Liste für den Wahlbereich 2. Daran schließt sich in den Wahlbereichen 3 , 4 und 1 sowie 5 das gleiche Verfahren an. So fahren wir nacheinander fort, bis wir den letzten Listenplatz im Wahlbereich 5 besetzt und auch diese fünfte Liste abschließend bestätigt haben.
Vereinfacht wird dieses systematische ein-Platz-quotiert-nach-dem-anderen durch ein digitales Abstimmungssystem.
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